Trinkwasserverordnung: Qualität des Trinkwassers Aufgabe des Vermieters
Der primäre Zweck der Trinkwasserverordnung liegt darin, den Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Legionellen im Trinkwasser können eine schwere Form der Lungenentzündung verursachen.
Adresse und Kontakt
Ueckermann & Lipps GmbH
Reichsstraße 44
58840 Plettenberg
T (0 23 91) 57 61
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Notdienst (erreichbar bis 21 Uhr):
T (01 78) 5 76 10 00
Vermieter sind seit 2013 verpflichtet, ihre Mieter über Bleileitungen im Haus zu informieren. Durch den niedrigen Grenzwert für Blei im Trinkwasser kommt man normalerweise nicht um den Ersatz der Bleileitungen herum.
Jeder Hauseigentümer ist von der Trinkwasserverordnung betroffen, wenn er in einem gewerblichen Rahmen vermietet und Wasser abgibt. Auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind in aller Regel von der Verordnung betroffen, da diese meist von einer zentralen Warmwasseranlage versorgt werden. Die Verordnung gilt auch für Eigentümer von Wohnungen.
Die Pflichten gemäß der Trinkwasserverordnung
- Anzeigepflicht:
Zentrale Warmwasserbereitungsanlagen und betriebliche oder bauliche Veränderungen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. - Prüfpflicht:
Zugelassene Labore entnehmen jedes Jahr an repräsentativen Stellen Wasserproben. - Aufzeichnungspflicht:
Verwendete Aufbereitungsstoffe müssen mitsamt der Konzentration in der Anlage aufgezeichnet werden. Diese Information muss den Mietern auf Wunsch zugänglich gemacht werden. - Informationspflicht:
Die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung müssen den Mietern entweder über einen Aushang im Haus oder schriftlich mitgeteilt werden.
Gesundheitsgefährdende Legionellen
Da Legionellen in geringen Mengen sowohl im Grundwasser als auch im Trinkwasser vorhanden sind, wurde die Trinkwasserverordnung ins Leben gerufen. Wenn die Warmwasserbereitungsanlage auf eine zu niedrige Temperatur (30-45°C) eingestellt ist oder wenn das Wasser an warmen Tagen zu lange in den Rohren steht, können die Legionellen sich vermehren und Keime bilden, die Krankheiten auslösen können. Bei Kontakt mit der Lunge können sie zum Beispiel die lebensgefährliche Legionärskrankheit verursachen.
Legionellenhaltiges Wasser an sich ist noch nicht gefährlich. Erst wenn es zum Beispiel beim Duschen, durch Klimaanlagen, Whirlpools oder Rasensprenger als Aerosol eingeatmet wird, kann es gesundheitsschädlich sein. Bei einem intakten Immunsystem kann es bedenkenlos getrunken werden.
Saftige Strafen
Wer seine Pflichten im Bezug auf die Trinkwasserqualität nicht einhält, riskiert ernste Konsequenzen. Eine Versorgung der Mieter mit gesundheitsgefährdendem Trinkwasser kann eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Auch schon bei einer Verletzung der oben genannten Pflichten oder bei mangelnder Instandhaltung der Anlage wird eine Ordnungswidrigkeit verhängt, die mit einer hohen Geldbuße bestraft werden kann.
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Bei weiteren Fragen können Sie sich einfach mit uns in Verbindung setzen. Wir sind Fachleute für Wasser- und Heizungsthemen und informieren Sie gerne und kümmern uns um die Überprüfung, Instandsetzung und Instandhaltung der Anlage.
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Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung schützt vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Es können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.
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